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Hmmm…. da hat sie nicht ganz unrecht. Sogar die KFZ-Kennzeichen sind alle gut lesbar… und dann noch live streamen…. nicht ganz astrein.
wir sind ja froh, dass wir zwar die Person direkt erkennen.

Aber weder den Filmer noch seinen linken Chatverlauf.
Datenschutz nur für mich und meine Follower aber nicht für die anderen
Mal abgesehen von der „Qualität des Kontents“ sich beim einkaufen und rumlaufen zu filmen
naaaaaaa laut DSGVO hatse nicht so ganz unrecht
Öffentliches Gelände, ist okay. Aber wenn einzelne Personen erkennbar, brauchst du eine unterschriebene Datenschutzerklärung. Allerdings war die Art und Weise der Karen auch nicht okay …..
schön das hier alle mal wieder ihre Gesetze im griff haben
sie stellt sich direkt vor die Kamera und beschwert sich gefilmt zu werden obwohl sie vorher nicht im Fokus war sie kommt doch sogar von irgendwo her angelaufen
§ 23 KUG Abs. 1 Nr. 2 Solange die Menschen nicht im Fokus liegen sind diese „Beiwerk“ und bei Öffentlichen Veranstaltungen ist das fotografieren bzw. filmen erlaubt…
vor allem filmt er sie ja nicht absichtlich/bewusst
das wäre dann nach § 22 KUG Problematisch und er braucht von ihr ne Erlaubnis